Wissenswertes

PATIENTENINFORMATION ZUM DATENSCHUTZ

Arztpraxis Dr. med. Bodo Seidel

Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,
der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns wichtig. Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck unsere Praxis Daten erhebt, speichert oder weiterleitet. Der Information können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie in puncto Datenschutz haben.

  1. VERANTWORTLICHKEIT FÜR DIE DATENVERARBEITUNG

Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist:  Praxisteam, Praxisinhaber

Praxisname: Arztpraxis für Allgemein- und Sportmedizin Dr. med. Bodo Seidel

Adresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort): Lessingstr.3 ,17033 Neubrandenburg

Kontaktdaten (z.B. Telefon, E-Mail): Tel.:0395/5823102, Fax.:0395/56306884, post@arztpraxis-drseidel.de

  1. ZWECK DER DATENVERARBEITUNG

Die Datenverarbeitung erfolgt aufgrund gesetzlicher Vorgaben, um den Behandlungsvertrag zwischen Ihnen und Ihrem Arzt und die damit verbundenen Pflichten zu erfüllen.

Hierzu verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten, insbesondere Ihre Gesundheitsdaten. Dazu zählen Anamnesen, Diagnosen, Therapievorschläge und Befunde, die wir oder andere Ärzte erheben. Zu diesen Zwecken können uns auch andere Ärzte oder Psychotherapeuten, bei denen Sie in Behandlung sind, Daten zur Verfügung stellen (z.B. in Arztbriefen).

Die Erhebung von Gesundheitsdaten ist Voraussetzung für Ihre Behandlung. Werden die notwendigen Informationen nicht bereitgestellt, kann eine sorgfältige Behandlung nicht erfolgen.

  1. EMPFÄNGER IHRER DATEN

Wir übermitteln Ihre personenbezogenen Daten nur dann an Dritte, wenn dies gesetzlich erlaubt ist oder Sie eingewilligt haben.

Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten können vor allem andere Ärzte / Psychotherapeuten, Kassenärztliche Vereinigungen, Krankenkassen, der Medizinische Dienst der Krankenversicherung, Ärztekammern und privatärztliche Verrechnungsstellen sein.

Die Übermittlung erfolgt überwiegend zum Zwecke der Abrechnung der bei Ihnen erbrachten Leistungen, zur Klärung von medizinischen und sich aus Ihrem Versicherungsverhältnis ergebenden Fragen. Im Einzelfall erfolgt die Übermittlung von Daten an weitere berechtigte Empfänger.

  1. SPEICHERUNG IHRER DATEN

Wir bewahren Ihre personenbezogenen Daten nur solange auf, wie dies für die Durchführung der Behandlung erforderlich ist.

Aufgrund rechtlicher Vorgaben sind wir dazu verpflichtet, diese Daten mindestens 10 Jahre nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren. Nach anderen Vorschriften können sich längere Aufbewahrungsfristen ergeben, zum Beispiel 30 Jahre bei Röntgenaufzeichnungen laut Paragraf 28 Absatz 3 der Röntgenverordnung.

  1. IHRE RECHTE

Sie haben das Recht, über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten Auskunft zu erhalten. Auch können Sie die Berichtigung unrichtiger Daten verlangen.

Darüber hinaus steht Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf Löschung von Daten, das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit zu.

Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Basis von gesetzlichen Regelungen. Nur in Ausnahmefällen benötigen wir Ihr Einverständnis. In diesen Fällen haben Sie das Recht, die Einwilligung für die zukünftige Verarbeitung zu widerrufen.

Sie haben ferner das Recht, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.

Die Anschrift der für uns zuständigen Aufsichtsbehörde lautet:

Name: Landesbeauftragte für Datenschutz  und Informationsfreiheit M-V

Anschrift: Schloss Schwerin, Johannes-Stelling-Str. 21, 19053 Schwerin

  1. RECHTLICHE GRUNDLAGEN

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist Artikel 9 Absatz 2 lit. h) DSGVO in Verbindung mit Paragraf 22 Absatz 1 Nr. 1 lit. b) Bundesdatenschutzgesetz. Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich gern an uns wenden.

Ihr Praxisteam

 

 

Begründung des Neuaufnahmestopps von Patienten
Ergänzung zur Patienteninformation April 2014-04-21

Täglich suchen bis zu 140 Patienten Hilfe in unserer Praxis – darunter bis zu 50 akut Erkrankte.
Allein im I. Quartal 2014 haben sich über 200 Patienten neu in unserer Praxis angemeldet. Wir öffnen für Sie meist vor 7.30 Uhr, das Wort Mittagspause kennen wir schon lange nicht mehr, und vor 19.30 Uhr ist die Sprechstunde nicht zu Ende. Unsere ausgewiesene Sprechstundenzeit überschreiten wir täglich um bis zu 4 Stunden. Für Arzt und mindestens eine medizinische Fachangestellte bedeutet das oft 12 Stunden Arbeit im Akkord.
Bei solcher Belastung ist es unmöglich, unserem eigenen außerordentlich  hohen Qualitätsanspruch immer gerecht zu werden. Wartezeiten auch bis zu 3 Stunden sind kein Organisationsverschulden unsererseits, sondern einfache Folge dieser extrem hohen Patientenzahl.
In jedem Quartal behandeln wir deutlich mehr Patienten, als uns von den Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung gestattet werden. Höhepunkt war das Quartal I/2014 mit 1650 Scheinen. Wir überschreiten unsere fiktive Quartalsarbeitszeit von 780 Stunden regelmäßig sehr deutlich. Dies hat Prüfungen und Stellungnahmen zur Plausibilität zur Folge. Unser letzter Freispruch war nur noch zweiter Klasse. Niemand von uns ist jedoch bereit, für zu viel ehrlich geleistete Arbeit auch noch bestraft zu werden und dann eventuell Honorar zurückzahlen zu müssen.

Seit Oktober 2013 hat sich die Situation verschärft. Seitdem gilt in der Bundesrepublik Deutschland der neue EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab, gültig für gesetzliche Krankenkassen). Falls Sie einige dort festgelegte Preise interessieren:
– Für einen Überweisungspatienten gibt es im Durchschnitt 8 Euro zuzüglich z. B. für eine manuelle Therapie 7,19 Euro oder eine Ergometrie 20 Euro. Frequentiert ein Überweisungspatient die Praxis z.B. 4x, bleibt noch ein Kontaktgeld von 2 EUR für hochqualifizierte ärztliche Tätigkeit.
– Für unsere Hausarztpatienten sieht der Rechnungsweg kaum besser aus. Die Grundpauschale für einen Patienten zwischen 55. und 75. Lebensjahr beträgt 15,70 Euro plus Bereitstellungspauschale der Praxis von 14 Euro, bei kontinuierlicher Betreuung über alle Quartale und chronischer Erkrankung addieren sich nochmals 13,17 EUR bzw. 15,10 EUR.
Mit 2 Kontakten pro Quartal haben wir dann keine weitere abrechenbare Leistung, außer eventuell Psychosomatik, Manuelle Therapie oder Vorsorge. Erbringen wir bei Ihnen im betreffenden Quartal eine Akupunktur oder eine qualifizierte Injektionstherapie, halbiert sich die Grundpauschale, und die Bereitstellungspauschale entfällt sogar komplett, da ich jetzt wegen dieser Leistungen „atypischer Hausarzt“ bin.

Für ein problemorientiertes ärztliches Gespräch im Zusammenhang mit lebensverändernder Erkrankung, Mindestdauer 10 Minuten, erhalten wir 9,12 Euro. In einer Stunde können wir also maximal als gesamte Praxis 54,72 Euro Honorar erzielen.
Hiervon müssen mehrere Gehälter und die Betriebskosten beglichen werden. Vergleichen Sie dies bitte mit ihren Handwerkerrechnungen.

Zahlreiche Patienten haben inzwischen eine Vollkaskomentalität entwickelt. Kostenbewusstsein ist leider vielen ein Fremdwort, und Achtung vor der Arbeit anderer geht zunehmend verlustig.
In diesem Spannungsfeld ist unsere tägliche Praxisarbeit auch unter dem neuen Patientenrechtegesetz so wie bisher nicht weiter zu erbringen. Infolge des Gesetzes vollzieht sich als Politikgeschenk an den Wähler leider der Wandel vom behandelnden zum dokumentierenden Arzt.
Beschimpfungen gegen unser Praxisteam, die immer wieder vorkommen, sind hier völlig fehl am Platz.

Wir können und wollen nicht so weiter arbeiten wie bisher. Meine eigenen Kräfte und die meines Teams sind limitiert. Keinem ist geholfen, wenn wir Warnsignale überhören, das hochmotivierte Personal hinschmeißt oder aber die Praxis komplett kollabiert.

FAZIT:
Bei Störungen der notwenigen Mitarbeit, beiderseitigem Vertrauensverlust, unberechtigten Forderungen oder Disziplinlosigkeit werden wir uns ab sofort auch von langjährigen Hausarztpatienten trennen.
Wir fordern Hausarztpatienten, die die Praxis unnötig erheblich übermäßig oft frequentieren, auf, sich zurück zu nehmen.

Wir nehmen keinen neuen Patienten mehr auf.

Für Bedauern über unsere Arbeitsfülle und Überlastung können wir uns nichts kaufen. Wir müssen zu unserem Selbstschutz o.g. Maßnahmen ergreifen.

Dr. med. Bodo Seidel und Praxisteam